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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.



Ein-Fach-Master Studiengänge bestehen nur aus dem gewählten Studienfach und können nicht mit anderen kombiniert werden.

Ein Zwei-Fächer-Master ist ein kombinierter Studiengang, indem zwei Fächer gleichwertig studiert werden. Das heißt, in beiden Studienfächern werden gleich viele Leistungen erbracht.
Das Studienfach Sozialwissenschaft (mit der Wahl einer von drei Studienrichtungen) kann mit folgenden Fächern kombiniert werden:

  • Allg. und vergleichende Literaturwissenschaft
  • Anglistik / Amerikanistik
  • Erziehungswissenschaft
  • Evangelische Theologie
  • Gender Studies
  • Germanistik
  • Geschichte
  • Japanologie
  • Katholische Theologie
  • Klassische Archäologie
  • Klassische Philologie
  • Koreanistik
  • Kunstgeschichte
  • Medienwissenschaft
  • Orientalistik – Islamwissenschaft
  • Philosophie
  • Religionswissenschaft
  • Romanische Philologie
  • Romanische Philologie Französisch
  • Romanische Philologie Italienisch
  • Romanische Philologie Spanisch
  • Russische Kultur
  • Sinologie
  • Slavische Philologie
  • Sprachlehrforschung
  • Theaterwissenschaft
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Wirtschafts- und Rohstoffarchäologie

Studierende haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Master Abschluss der Ruhr-Universität-Bochum den Abschluss einer Partneruniversität zu erwerben. Hierzu ist ein Auslandsaufenthalt von einem bis zwei Semestern zu absolvieren. Folgende Vertiefungsrichtungen des Ein-Fach-Masters Sozialwissenschaft bieten dies an:

Vor den Beginn des Masterstudiums muss ein obligatorisches Beratungsgespräch geführt werden, die Einladung erfolgt nach der Einschreibung. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Informationsveranstaltung, bei der Strukturen, Inhalte und Abläufe der jeweiligen Studiengänge erläutert werden. Die Einladung zum obligatorischen Beratungsgespräch erfolgt durch die jeweiligen Programmkoordinator:innen. Die Gespräche finden entweder in Präsenz oder digital statt.

Im Zwei-Fächer-Master besteht eine Anmeldefrist bis zum 01.03 für das Sommersemester und bis zum 01.09 für das Wintersemester für das obligatorische Beratungsgespräch. Der Studiengang ist zwar Zulassungsfrei, jedoch wird im Rahmen des Beratungsgesprächs geprüft, ob man die notwendigen Grundlagen für den Masterstudiengang in einem vorherigen Studium erworben hat. Anmeldungen nach der oben genannten Frist können nur in Ausnahmefällen angenommen werden, da bei späteren Anmeldungen die Durchführung des Beratungsgesprächs nicht gewährleistet werden kann.

  • den Ein-Fach-Master?
    • ein Bachelorabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang
    • mit sozialwissenschaftlichen Studienleistungen im Umfang von 40 CP in mindestens drei von vier Disziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie, Sozialpsychologie und- anthropologie, Sozialökonomik und- politik) sowie 10 CP in Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik. Liegen die Studienleistungen nur zum Teil vor, können ggf. Teile nachgeholt werden (vgl. Prüfungsordnung §4, Abs. 5b).
    • Für den Ein-Fach-Master besteht eine örtliche Zulassungsbeschränkung (NC).
  • den Zwei-Fächer-Master?
    • für die Zulassung ist keine bestimmte Note notwendig (NC frei)
    • jedoch ein sozialwissenschaftlicher Bachelorabschluss mit sozialwissenschaftlichen Leistungen im Umfang von mindestens 50 CP, wo von mindestens 15 CP aus der gewählten Studienrichtung (Soziologie, Politikwissenschaft, Sozialtheorie und Kulturpsychologie) stammen müssen.

Sowi-Bachelorstudierende der RUB, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden, hatten die Möglichkeit, ein Übergangssemester einzulegen. Seit dem Sommersemester 2024 besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Wenn Sie im Bachelorstudium 150 CP errreicht haben, können Sie sich bereits in den Master einschreiben und das Bachelorzeugnis bis zum Ende des ersten Semesters im Master nachzureichen.

Es ist möglich sich vorläufig in den Ein-Fach-Master Sozialwissenschaft einzuschreiben, obwohl man sein Bachelorzeugnis noch nicht erhalten hat. Dieses kann im Laufe des ersten Mastersemesters beim Studiensekreteriat nachgereicht werden. Bis zum vorliegen des Bachelorzeugnisses besteht eine automatische Rückmeldesperre, daher muss das Zeugnis so vorgelegt werden, dass danach noch Zeit zur Rückmeldung bleibt. Wird das Zeugnis nicht im Laufe des ersten Mastersemesters vorgelegt, erfolgt automatisch und ohne Ankündigung die Exmatrikulation. Dies kann nicht wieder rückgängig gemacht werden, zum Fortsetzen des Masterstudiums wäre dann eine erneute Bewerbung nötig.

Bewirbt man sich mit einer vorläufigen Note, also seinem Transcript of Records, so geht lediglich die vorläufige Note in den Bewerbungsprozess ein. Spätere Verschlechterungen oder Verbesserungen der Bachelornote durch die Bachelorarbeit werden nicht berücksichtigt.

Sollte eine Zulassung zum Ein-Fach-Master erfolgt sein, so findet man sein persönliche Einschreibefrist auf dem Zulassungsbescheid. Im Zwei-Fächer-Master kann man sich, zu den auf der Homepage genannten Zeiten, im HZO einschreiben.

Grundsätzlich sollte die Einschreibung persönlich vorgenommen werden. Laut Studierendensekreteriat ist jedoch in Ausnahmefällen eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht möglich.

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen mindestens 30 CP anrechenbarer Leistungen aus einem anderen sozialwissenschaftlichen Masterstudiengang nachgewiesen werden. Ansprechpartner für die Einstufung ist an der Fakultät für Sozialwissenschaft Studiendekan Dr. Jan Schedler, sowie die Masterberatung.

Ein Studienprogrammwechsel ist jederzeit möglich. Hierzu muss man der Masterberatung einfach nur das Anmeldeformular zum obligatorischen Beratungsgespräch mit einem Vermerk "Studienprogrammwechsel" zusenden, sowie ein Transcript of Records aus dem Bachelorstudium. Im Anschluss wird ein erneutes obligatorisches Beratungsgespräch mit der/dem neuen Stduienprogrammbetreuer*in durchgeführt und ggf. neue Auflagenbescheinigungen verteilt. Sobald dies im Prüfungsamt vorgelegt wurde, ist der Studienprogrammwechsel vollzogen. Das Formular zum Studienprogrammwechsel muss mit der Anmeldung der Masterarbeit eingereicht werden. Eine Meldung an das Studierendensekretariat ist nicht mehr erforderlich.

Um die Masterarbeit anmelden zu können, werden 70 CP benötigt. Des Weiteren muss eine fremdsprachige oder bilinguale Veranstaltung absolviert worden sein. Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt schriftlich im Prüfungsamt der Fakultät für Sozialwissenschaft. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit zählt ab dem Datum der getätigten Unterschrift des Gutachters/ der Gutachterin. Ab dem Zeitpunkt hat man, je nach Art der Arbeit, vier bis sechs Monate Bearbeitungszeit. Folgendes ist zur Anmeldung mitzubringen:

  • Zulassungsbescheid, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist, kann dieser beim Studierendensekretariat noch einmal angefordert werden
  • Ein Nachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzung (ToR)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Das Anmeldeformular mit Unterschrift der zwei Gutachter*innen

Die Masterarbeit muss von zwei Gutachter*innen der Universität betreut werden. Es ist möglich, dass ein Gutachter*in von einer anderen Universität ist. Beide müssen Hochschulleherer*innen (Prof. oder PD) sein und sollten für die Arbeit unterschiedlichen Sektionen angehören, um die Interdisziplinarität des Studienganges abzubilden.